Heirat & Partnerschaft

Sie haben Ihren Lebenspartner gefunden und möchten mit diesem auch vor den Traualtar treten? Auf der nachfolgenden Seite finden Sie alle Voraussetzungen, Fristen und Möglichkeiten für Ihre standesamtliche Trauung in Hofbieber.

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Hunde

Aufgrund der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hofbieber entsteht die Steuerpflicht für einen im Haushalt lebenden Hund ab dem 1. des Monats, in dem das Tier im Haushalt aufgenommen wird. Bei Hunden, die der Halterin oder dem Halter durch Geburt von einer von ihr oder von ihm gehaltenen Hündin zugewachsen sind, beginnt die Steuerpflicht mit dem 1. des Monats, in dem der Hund drei Monate alt wird.

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KFZ-Schein-Änderung

Das Bürgerbüro der Gemeinde Hofbieber kann Ihren Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ändern, wenn Sie innerhalb des Landkreises Fulda mit Hauptwohnsitz in die Gemeinde Hofbieber umziehen oder wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz innerhalb der Gemeinde Hofbieber ändern.

Wenn Ihr derzeitiger Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises Fulda ist und Sie in die Gemeinde Hofbieber umziehen, wenden Sie sich bitte für die Änderung des Kfz-Scheins an die Zulassungsstelle des Landkreises Fulda. Informationen, wie sie Ihr Kennzeichnen behalten können, finden Sie auf bussgeld-info.de.
 

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Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. Für den Austritt aus der Kirche, müssen Sie persönlich beim Standesamt einen Antrag stellen. Mit dem Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer. Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten.

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Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung erhalten Sie bei der Stadt bzw. Gemeinde im Bürgerbüro, bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind oder waren. Es handelt sich hierbei um eine Auskunft Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Diese Meldebescheinigung benötigen Sie z. B. für eine standesamtliche Eheschließung, für den Führerscheinantrag, für eine Autoanmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle, für das Amt für Arbeit und Soziales usw.

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Ortsbeiräte 2021

Der Ortsbeirat ist ein kommunales Verwaltungsorgan, dessen Mitglieder direkt gewählt werden und die Interessen bestimmter Ortsteile vertreten. In Hofbieber gibt es 15 Ortsbeiräte. 

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Personalausweis

Personalausweis

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Den Ausweis beantragen Sie während den Sprechzeiten in unserem Bürgerbüro. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

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Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig sein.

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Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID)

Die Steuer-ID ist eine Steueridentifikationsnummer. Diese elfstellige Zahlenfolge wird dauerhaft und bundeseinheitlich einer Person zugeordnet.

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Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die noch nicht 18 Jahre alt sind und ein Beschäftigungsverhältnis beginnen wollen, müssen sich einer ärztlichen Untersuchung (Jugendarbeitsschutzuntersuchung) unterziehen.

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

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Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Seit 01.05.2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Gesetz des Bundes. Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf die hiesigen Vereine und alle anderen die –vorübergehend- einen Gaststättenbetrieb (Vereinsfest, Musikfest etc.) ausüben wollen. Wer aus solchem besonderen Anlass heraus Getränke und zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine sogenannte Schankerlaubnis bzw. Gestattung. Diese „Schankerlaubnis“ wurde abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

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Wohnberechtigungsschein

Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Der Vermieter darf nur gegen Vorlage eines gültigen Wohnberechtigungsscheines diese öffentlich geförderte Wohnung vermieten. Gleichzeitig wird damit die korrekte Belegung der Wohnung überwacht. Die Wohnberechtigung wird auf Antrag erteilt. Die Bescheinigung ist einkommensabhängig und beinhaltet verschiedene Auflagen, u.a. die der zulässigen Wohnungsgröße; sie ist in der Regel ein Jahr gültig.

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Wohnsitz anmelden/ummelden

Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Hofbieber beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Wenn Sie innerhalb von der Gemeinde Hofbieber umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht Meldepflicht.

Bitte vereinbaren Sie zur  Anmeldung/Ummeldung telefonisch einen Termin im Bürgerbüro

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