Gewerbeangelegenheiten

Unter einem Gewerbe wird jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, ausgenommen Urproduktion, freie Berufe und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens verstanden. Der Beginn eines selbstständigen Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle im stehenden Gewerbe muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Die Gewerbeanzeige wird an die zuständigen Fachbehörden weitergeleitet u. a. Gewerbeprüfdienst, Finanzamt, Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Amtsgericht etc. (§14 (8) GewO).

Ansprechpartner Gewerbeangelegenheiten

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • allgemeine Ordnungsverwaltung
  • Wahlen
  • Standesamt
06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de

Joachim Sauerbier

Abteilungsleiter Gemeindekasse/
Geschäftsführer Freibad Bieberstein

  • Überwachung und Bearbeitung von Zahlungseingängen und Zahlungsausgängen
  • Finanzbuchhaltung 
  • Kreditbeschaffung
  • Gewerbesteuer
06657/987-1651
joachim.sauerbier@hofbieber.de