Pfarreien

Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt ist die vom Mitglied veranlasste Beendigung der staatlich registrierten Mitgliedschaft in einer Kirche. Für den Austritt aus der Kirche, müssen Sie persönlich beim Standesamt ihres Wohnorts einen Antrag stellen. Mit dem Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer. Die Austrittserklärung darf keine Vorbehalte, Bedingungen oder Zusätze enthalten.

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