Behindertenparkausweis

Schwerbehinderte Menschen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis. Es wird unterschieden zwischen dem blauen Parkausweis und dem orangen Parkausweis.

Wann habe ich Anspruch auf den blauen Parkausweis?

Haben Sie in Ihrem gültigen Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales entweder die Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „bl“ (Blindheit) dann haben Sie den Anspruch auf einen blauen Parkausweis. Mit dem blauen Parkausweis können Sie in z. B. Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol) parken usw.

Wann habe ich Anspruch auf den orangenen Parkausweis?

Der "Oranger Parkausweis" dient bundesweit für besondere Gruppen schwerbehinderten Menschen als Parkerleichterung.

Achtung: Dieser Ausweis berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen (Rollstuhlfahrersymbol)

 

Für den orangen Parkausweis müssen folgende Voraussetzung erfüllt sein:
Einer der nachfolgenden Punkte muss komplett auf den Schwerbehinderten zutreffen:

  • Keine Feststellung des Merkzeichens „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) und/oder „bl“ (Blindheit)
  • Schwerbehinderte Personen, denen durch die Versorgungsverwaltung ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 80 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und die Merkzeichen "G" (erheblich gehbehindert) und "B" (Notwendigkeit ständiger Begleitung)
  • ein Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein infolge Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen und/oder der Lendenwirbelsäule und gleichzeitig ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens oder der Lunge und das Merkzeichen "G" bescheinigt wurde.
  • Stomaträger mit doppeltem Stoma (künstlicher Darmausgang und künstliche Harnableitung) und einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 70.
  • Morbus-Crohn-Kranke und Colitis-Ulcerosa-Kranke mit einem hierfür festgestellten Grad der Behinderung von wenigstens 60.

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Parkausweises?

  • Personalausweis/Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis vom Hess. Amt für Versorgung & Soziales oder letzter Feststellungsbescheid vom Hess. Amt für Versorgung und Soziales
  • aktuelles Lichtbild (ACHTUNG: nur bei blauem Ausweis erforderlich)
  • aktueller Parkausweis (nur bei Folgeanträgen erforderlich)

Was kostet mich die Beantragung des Parkausweises?

Die Beantragung des Parkausweises ist gebührenfrei.

Ansprechpartner Behindertenparkausweis

Angelika Trapp

Verwaltungsangestellte

  • Meldeangelegenheiten
  • Ausweis-Dokumente
  • Führungszeugnisse
  • Parkausweise
06657/987 - 1302
angelika.trapp@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de