Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes
Seit 01.05.2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Gesetz des Bundes.
Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf die hiesigen Vereine und alle anderen die –vorübergehend- einen Gaststättenbetrieb (Vereinsfest, Musikfest etc.) ausüben wollen. Wer aus solchem besonderen Anlass heraus Getränke und zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine sogenannte Schankerlaubnis bzw. Gestattung.
Diese „Schankerlaubnis“ wurde abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt.
Die Anzeige ist nach § 6 des Gesetzes spätestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung bei der Gemeinde Hofbieber-Ordnungsamt einzureichen. Dabei sind anzugeben:
1) Name und Adresse des Veranstalters
2) Ort und Zeitraum der Veranstaltung
3) Getränke und Speisen, die verabreicht werden sollen
4) Voraussichtliche Anzahl der Besucher
Die Anzeigen werden von uns geprüft, und wenn gegen die Veranstaltung keine Einwände bestehen bzw. keine Rückfragen erforderlich sind, an das Landratsamt Fulda – Fachbereiche: Lebensmittelüberwachung und Gewerbeprüfdienst und außerdem an die Polizei weitergeleitet.
Gemäß §§ 2 und 4 Hessisches Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Verwaltungskostenordnung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landentwicklung vom 19.12.2012 werden für die Entgegennahme Ihrer Anzeige Kosten in Höhe von 36 € festgesetzt.