Die Gewerbesteuer ist eine ertragsabhängige Steuer, die Gewerbetreibende an ihre Gemeinde abführen müssen. Unter der Gewerbesteuer wird eine ertragsabhängige Besteuerung des Betriebs eines Gewerbetreibenden verstanden. Freiberufler hingegen müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt bei uns zur Zeit 370%. Der zugrunde liegende Messbetrag wird vom zuständigen Finanzamt festgesetzt. Messbetrag in Euro x 370% = Gewerbesteuerbetrag.
Ist die Gewerbesteuer einmal festgesetzt worden, werden in der Regel vierteljährliche Vorauszahlungen getätigt. Diese sind immer zur Mitte eines Quartals fällig – also zum 15. Februar, zum 15. Mai, zum 15. August, zum 15. November.
Bei Fragen bezüglich der Gewerbesteuerveranlagung wenden Sie sich bitte an den zuständigen Sachbearbeiter Joachim Sauerbier.
Bezüglich der Änderung von Gewerbesteuermessbeträgen und Herabsetzung von Gewerbesteuervorauszahlungen kontaktieren Sie bitte Ihr zuständiges Finanzamt; bei Bedarf mit Unterstützung Ihres Steuerberaters/Steuerbüros.