Insektenentfernung

Einige Insekten machen es sich auch gerne in den Häusern von unseren Einwohnern gemütlich. Leider sind nicht alle gern gesehene Gäste - gerade Wespen oder Hornissen können im Alltag sehr beeinträchtigend sein. Welche Rechtsgrundlage zur Entfernung gilt und was Sie dennoch unternehmen können, erfahren Sie auf dieser Seite. 

Schutz von Bienen, Hummeln, Hornissen und Wespen

Für alle Tiere, die nicht dem Rechtskreis des Jagdrechts unterliegen, gilt die Zuständigkeit des Naturschutzrechts. Wespen unterliegen dem allgemeinen Schutz des Gesetzes. Um diese Tiere, einschließlich ihrer Nist- und Brutstätten, zu beschädigen oder zu zerstören, ist ein "vernünftiger Grund" notwendig. Liegt ein solcher vernünftiger Grund vor, dürfen die Tiere umgesiedelt, unter Umständen sogar vernichtet werden. Für die Prüfung, ob ein vernünftiger Grund vorliegt, ist die Untere Naturschutzbehörde beim Kreisausschuss des Landkreises Fulda, Tel.-Nr.: + 49 (0) 661 6006-470, zuständig. Diese Behörde kann eine entsprechende Ausnahmegenehmigung erteilen.

Wildbienen, Hummeln und Hornissen unterliegen dem besonderen Schutz des Gesetzes. Es ist grundsätzlich verboten, diesen Tieren nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu vernichten oder ihre Nist- und Brutstätten zu beschädigen oder zu zerstören. Sollte es notwendig sein, dass Tiere, die dem besonderen Naturschutz unterliegen, umgesiedelt oder vernichtet werden müssen, besteht die Möglichkeit, bei der Unteren Naturschutzbehörde einen entsprechenden schriftlichen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zu stellen. Eine Abtötung kommt dann in Betracht, wenn unter Berücksichtigung der eventuell von den Tieren ausgehenden Gefahr durch die besonderen Umstände eine Umsiedlung nicht möglich ist und sich das Nest im unmittelbaren Wohnbereich befindet.

Feuerwehren und sog. "Kammerjäger" dürfen nur beim Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde oder beim Vorliegen einer akuten Gefahr für Leib und Leben bzw. bei Gefahr im Verzug eine Abtötung vornehmen. In solch dringenden Fällen ist die Genehmigung nachträglich bei der Unteren Naturschutzbehörde einzuholen.

Zur Beratung von Betroffenen sind vom Landkreis Fulda ehrenamtliche, sachkundige Berater eingesetzt worden. Diese informieren über die Insekten und können Lösungsmöglichkeiten aufzeigen.

An wen kann ich mich mit einem Insektenproblem wenden?

Herr Bernhard Kastilan
Wallweg 2, 36145 Hofbieber
Telefon +49 (0) 6657 7008

Herr Hubert Kammel
Biebersteiner Straße 27, 36145 Hofbieber
Telefon +49 (0) 6657 1213

Herr Gerhard Budenz
Steenser Str. 6, 36145 Hofbieber
Telefon +49 (0) 6657 7469