Personalausweis

Für Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, besteht die Pflicht, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorzulegen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen und sich durch diesen ausweisen können.

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Personalausweis. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 6 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.

Den Ausweis beantragen Sie während den Sprechzeiten in unserem Bürgerbüro. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Personalausweises?

  • Ein Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person

  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

  • Ein aktuelles Biometrie taugliches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel.

Was kostet mich die Erstellung eines Personalausweises?

  • Personen ab 24 Jahren 37,00 €

  • Personen unter 24 Jahren 22,80 €

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit ec-Karte möglich.

Wie lange dauert die Ausstellung eines Personalausweises?

Die Bearbeitungsdauer beträgt ca. 4 Wochen.

Welche Pflichten habe ich als Ausweisinhaber?

  • Sie müssen den Ausweis vorlegen, wenn sich die Anschrift geändert hat

  • Sie müssen den Ausweis abgeben, wenn er ungültig geworden oder für ihn ein neuer Ausweis ausgestellt worden ist

  • Sie haben den "Verlust" und das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen

  • Der Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit ist anzuzeigen

Benötigt mein Kind einen Personalausweis?

Ja. Entweder kann man für das Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass beantragen. Bei Kindern ab sechs Jahren müssen die Fingerabdrücke mit abgenommen werden. Da sich Kinder viel verändern, muss man darauf achten, dass das biometrische Lichtbild aktuell ist.

Der Personalausweis ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.

Für die Ausstellung eines Personalausweises bei Antragstellern unter 16 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgepflichtigen erforderlich und eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativattest). Zur Antragstellung muss das Kind persönlich anwesend sein. Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Pass unterschreiben.

Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.

Gibt es die Möglichkeit, schneller an einen Personalausweis zu kommen?

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis dringend benötigen und Sie nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises durch die Bundesdruckerei GmbH warten können, weil Sie sich z.B. ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden möchten usw., besteht die Möglichkeit innerhalb von ca. 2 Tagen die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (10 €)

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt höchstens 3 Monate.

Beim vorläufigen Personalausweis beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2 Tage.

Ansprechpartner Personalausweise

Angelika Trapp

Verwaltungsangestellte

  • Meldeangelegenheiten
  • Ausweis-Dokumente
  • Führungszeugnisse
  • Parkausweise
06657/987 - 1302
angelika.trapp@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de