Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein.

Den Reisepass beantragen Sie während den Sprechzeiten in unserem Bürgerbüro. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Reisepasses?
  • Ein Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Den Antrag hierfür finden Sie hier.

Was kostet mich die Erstellung eines Reisepasses?
  • 37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
  • 60 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig

Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)

  • 59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 82 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Vorläufiger Reisepass

  • 26 € für alle Altersklassen

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit ec-Karte möglich.

Wie lange dauert die Erstellung eines Reisepasses?

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei der Ausstellung des Reisepasses ca. 5 Wochen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt für Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ca. 2 Tage.

Wie lang ist der Reisepass gültig?

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.

Benötigt mein Kind ebenfalls einen Reisepass?

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren Reisepässe und Personalausweise ausgestellt werden. Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen.

Für Kinder unter 12 Jahren kann der Kinderreisepass beantragt werden. Der Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Kinderreisepasses ist ausschließlich vor Ablauf dieser Gültigkeitsdauer zulässig. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Kinderreisepass ungültig. In diesen Fällen muss eine Neuausstellung erfolgen.

Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z.B. ein neues biometrisches Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.

Achtung: Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise in die USA planen, sollten Sie für Ihr Kind einen maschinenlesbaren Reisepass beantragen.

 

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Kinderreisepasses?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Kinderreisepass und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen.

  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
  • Für die Ausstellung eines Kinderreisepasses sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Den Antrag hierfür finden Sie hier.

  • Es sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss). Nach Vollendung des 10. Lebensjahres muss das Kind den Kinderreisepass unterschreiben.

Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!

 

Was kostet die Erstellung eines Kinderreisepasses?

13 € für die Ausstellung des Kinderreisepasses
6 € für die Verlängerung und Änderung des Kinderreisepasses
Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit ec-Karte möglich.

 

Wie lange dauert die Erstellung eines Kinderreisepasses?

Die Bearbeitungsdauer ist ca. 2 Wochen

Was sollte ich noch wissen?
Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Reise und Sicherheitshinweise

Was sollte ich noch wissen?

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Reisepass. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 6 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.

Nicht alle Länder erkennen den vorläufigen Deutschen Reisepass an (z. B. USA) informieren Sie sich hierüber bitte auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Ansprechpartner Reisepass

Angelika Trapp

Verwaltungsangestellte

  • Meldeangelegenheiten
  • Ausweis-Dokumente
  • Führungszeugnisse
  • Parkausweise
06657/987 - 1302
angelika.trapp@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de