Reisepass

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass. Über die Einreisebestimmungen weltweit informiert das Auswärtige Amt auf seiner Internetseite. Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Bitte beachten Sie:
Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis oder ein Reisepass notwendig sein.

Den Reisepass beantragen Sie während den Sprechzeiten in unserem Bürgerbüro. Termine außerhalb der Sprechzeiten sind nach telefonischer Vereinbarung möglich.

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Reisepasses?

  • Ein Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Personalausweis und/oder z.B. der Reisepass zum Nachweis der Identität der antragstellenden Person
  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel

Für die Ausstellung eines Reisepasses bei Antragstellern unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Den Antrag hierfür finden Sie hier.

Was kostet mich die Erstellung eines Reisepasses?

  • 37,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr, Reisepass 6 Jahre gültig
  • 70 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr, Reisepass 10 Jahre gültig

Reisepass mit 48 Seiten (für Vielreisende)

  • 59,50 € für Personen bis zum 24. Lebensjahr
  • 82 € für Personen ab dem 24. Lebensjahr

Vorläufiger Reisepass

  • 26 € für alle Altersklassen

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu zahlen. Die Zahlungen sind in bar oder mit ec-Karte möglich.

Wie lange dauert die Erstellung eines Reisepasses?

Die Bearbeitungsdauer beträgt bei der Ausstellung des Reisepasses ca. 5 Wochen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt für Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ca. 2 Tage.

Wie lang ist der Reisepass gültig?

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre; für Personen über 24 Jahre 10 Jahre.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt.

Benötigt mein Kind einen Reisepass?

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument.  Je nach Reiseziel benötigt das Kind einen Personalausweis oder einen Reisepass.

Fingerabdrücke werden erst ab dem 6. Lebensjahr aufgenommen. Da sich Kinder viel verändern, ist darauf zu achten, dass das biometrische Lichtbild aktuell ist.

Achtung: Wenn Sie mit Ihrem Kind eine Reise in die USA planen, sollten Sie für Ihr Kind einen maschinenlesbaren Reisepass beantragen.

 

Welche Unterlagen benötige ich zum Beantragen eines Reisepass für mein Kind?

  • Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. bisherige Ausweise und/oder eine Personenstandsurkunde (z.B. Geburtsurkunde) zum Nachweis der Identität des Minderjährigen. 

  • bei kürzlich erfolgter Einbürgerung bisherige Ausweise und/oder, zusätzlich die Einbürgerungsurkunde

  • Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel
  • Für die Ausstellung eines Reisepasses sind die Unterschriften beider Sorgeberechtigten erforderlich. Den Antrag hierfür finden Sie hier.

  • Bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (z. B. Sorgerechtsbeschluss). Ab dem 10. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes notwendig.

Wichtig: Ihr Kind muss bei der Vorsprache dabei sein!

 

Was sollte ich noch wissen?
Bei Kindern kann für Reisen ins Ausland, je nach Reiseziel, ein Personalausweis, ein Kinderreisepass oder ein Reisepass notwendig sein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link des Auswärtigen Amtes: www.auswaertiges-amt.de
Reise und Sicherheitshinweise

Was sollte ich noch wissen?

Nach einer Namensänderung (z. B. Hochzeit) benötigen Sie einen neuen Reisepass. Wenn Sie bereits vor der Eheschließung ein neues Ausweisdokument beantragen möchten, ist dies frühestens 6 Wochen vor dem Eheschließungstermin möglich. Bitte bringen Sie dafür die Bescheinigung des Standesamtes über die Namensführung mit.

Nicht alle Länder erkennen den vorläufigen Deutschen Reisepass an (z. B. USA) informieren Sie sich hierüber bitte auf der Internetseite www.auswaertiges-amt.de.

Ansprechpartner Reisepass

Angelika Trapp

Verwaltungsangestellte

  • Meldeangelegenheiten
  • Ausweis-Dokumente
  • Führungszeugnisse
  • Parkausweise
06657/987 - 1302
angelika.trapp@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de