Bauberatung und Bauanträge
Falls Sie Interesse an einem Wohngrundstück in einem unserer Neubaugebiete haben, lassen Sie uns bitte Ihre Kontaktdaten zukommen. Wir werden Sie auf eine sogenannte „Interessentenliste“ nehmen. Sobald das jeweilige Bewerbungsverfahren startet, werden Sie umgehend per Mail von uns informiert und Sie können sich auf Ihren Wunschbauplatz bewerben.
Es empfiehlt sich, vor dem Besuch der Verwaltung einen Gesprächstermin zu vereinbaren, damit Ihr Gesprächspartner die benötigten Unterlagen bereithalten kann und Wartezeiten vermieden werden. Sollte es einmal nicht möglich sein, Ihre Fragen in der mündlichen Beratung zu beantworten, können sie im Rahmen einer förmlichen Bauvoranfrage rechtsverbindlich beantwortet werden.
Für die mündliche Beratung:
- Auszug aus der Liegenschaftskarte, Skizzen, evtl. Fotos.
Für die Bauvoranfragen und Bauanträge sind Bauvorlagen entsprechend der Bauvorlagenverordnung vorzulegen. Auskünfte erteilt das gemeindliche Bauamt.
Außerdem:
Die mündliche Beratung ist gebührenfrei. Bauvoranfragen, Bauanträge und die Bauüberwachung sind gebührenpflichtig
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Hessische Bauordnung (HBO) und hierzu ergangene Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Bestimmungen, sowie Ortssatzungen.
- Baugestaltungssatzung der Gemeinde Hofbieber + 1. Anlage zur Baugestaltungssatzung
- Stellplatz- und Ablösesatzung der Gemeinde Hofbieber