Plakatierung

Das kulturelle Leben zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind ein Teil der kulturellen Vielfalt. Die gemeindlichen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Gemeinde- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.

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Vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes

Seit 01.05.2012 ist das Hessische Gaststättengesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das alte Gesetz des Bundes. Das neue Gesetz hat auch Auswirkungen auf die hiesigen Vereine und alle anderen die –vorübergehend- einen Gaststättenbetrieb (Vereinsfest, Musikfest etc.) ausüben wollen. Wer aus solchem besonderen Anlass heraus Getränke und zubereitete Speisen verkaufen will, brauchte bisher eine sogenannte Schankerlaubnis bzw. Gestattung. Diese „Schankerlaubnis“ wurde abgeschafft und durch eine Anzeigepflicht ersetzt.

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Ansprechpartner Veranstaltungen

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

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  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
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06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de