Wohnsitz anmelden/ummelden

Wenn Sie aus einer anderen Stadt/Gemeinde oder dem Ausland eine Wohnung in Hofbieber beziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro anmelden. Wenn Sie innerhalb von der Gemeinde Hofbieber umziehen, müssen Sie sich im Bürgerbüro ummelden. Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen die Hauptwohnung, die übrigen sind Nebenwohnungen. Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet. Auch hierfür besteht Meldepflicht.

Bitte vereinbaren Sie zur  Anmeldung/Ummeldung telefonisch einen Termin im Bürgerbüro.

Wie erfolgt die Anmeldung/Ummeldung?

Die Anmeldung/Ummeldung kann erst erfolgen, wenn Sie tatsächlich umgezogen sind. Eine Anmeldung im Voraus ist nicht möglich. Nach Ihrem Einzug, melden Sie sich persönlich im Bürgerbüro an.

  • Bei Familien (Ehepaare, eingetragen Lebenspartner, Kinder bis 18 Jahre) mit gemeinsamen Zuzugsdaten reicht es aus, wenn eine meldepflichtige Person persönlich vorspricht und die Unterlagen der übrigen Familienmitglieder mitbringt.

Wenn Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorsprechen können, können Sie sich von einer Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Diese Person benötigt zusätzlich zu den erforderlichen Unterlagen

  • eine schriftliche Vollmacht, die ausdrücklich zur Anmeldung ermächtigt das ausgefüllte und unterschriebene Formular zur Wohnsitzanmeldung

Bitte vereinbaren Sie zur  Anmeldung/Ummeldung telefonisch einen Termin im Bürgerbüro

Bis wann muss ich mich anmelden/ummelden?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug anmelden/ummelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Wie lang ist die Bearbeitungsdauer?

Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche amtliche Meldebestätigung. Sie können gerne einen Termin für die Anmeldung/Ummeldung im Bürgerbüro vereinbaren.

Welche Unterlagen muss ich mitbringen?

  • Ausweisdokumente aller anzumelden Personen als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben (denken Sie auch an Ihren Reisepass oder elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) - sofern vorhanden! Auch hier wird der neue Wohnort eingetragen). Hat Ihr Kind noch kein Ausweisdokument, bringen Sie bitte die Geburtsurkunde mit.
  • Zusätzlich bei verheirateten/verpartnerten die Eheurkunde im Original
  • Zusätzlich bei geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil im Original
  • Zusätzlich bei verwitweten die Sterbeurkunde im Original

Wichtig: Bei ausländischen Urkunden und Urteilen wird das Originaldokument mit Übersetzung benötigt.

Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Einzug in eine Mietwohnung, als auch bei Einzug ins Eigentum erforderlich. 

Bitte beachten Sie, dass wir ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung die Anmeldung nicht vornehmen können! Die Bestätigung muss folgendes enthalten:

  • den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers/der Wohnungsgeberin
  • das tatsächliche Einzugsdatum
  • die Anschrift der Wohnung
  • die Namen aller Personen, die in die Wohnung einziehen

Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus! 

  • Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, in der Vergangenheit aber schon einmal in Deutschland gemeldet waren, benötigen wir außerdem Ihre letzte inländische Anschrift.

Was kostet die Wohnsitz Anmeldung/Ummeldung?

Für die Wohnsitzanmeldung/ummeldung fallen keine Gebühren an.

In welchem Fall muss ich mich vom Wohnsitz abmelden?

Eine Abmeldung Ihrer Wohnung ist nur erforderlich, wenn Sie ins Ausland verziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.

Bei Wiederzuzug aus dem Ausland ist die letzte inländisch abgemeldete Wohnung an zu geben. Verzichtbar ist die Abmeldung ins Ausland, wenn die Absicht besteht, dass Sie die Benutzung der Wohnung nach Ihrer Rückkehr fortsetzen und Ihre voraussichtliche Abwesenheit nicht länger als ein Jahr dauert.

Die Nebenwohnung wird immer an der Gemeinde/Stadt abgemeldet, wo der Hauptwohnung besteht.

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, muss aber bis zwei Wochen nach dem Auszug vorgenommen werden.

Wenn Sie eine neue Wohnung innerhalb Deutschlands beziehen, genügt die Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde. Diese teilt der früheren Stadt/Gemeinde den Umzug mit.

 

Wie erfolgt die Abmeldung?

  • Durch persönliche Vorsprache im Bürgerbüro, falls weitere Familienmitglieder aus der gleichen Anschrift ausziehen, können diese durch Vorlage der Ausweisdokumente mit abgemeldet werden. Achtung bei Kinder muss das gemeinsame Sorgerecht vorliegen. Ansonsten benötigen wir vom anderen Sorgeberechtigten eine Unterschrift.
  • Ausweisdokumente aller abzumeldenden Personen als Identitätsnachweis
  • Ausgefülltes Formular bitte mitbringen

Wenn keine persönliche Vorsprache möglich ist, können Sie sich durch eine Person Ihres Vertrauens vertreten lassen. Wir benötigen dann:

  • eine formlose schriftliche Vollmacht + siehe persönlicher Vorsprache.
  • wann Sie genau ausgezogen sind (Auszugsdatum) und
  • bei einer Abmeldung in das Ausland: wohin Sie verzogen sind (neue Anschrift)

Eine Bestätigung der Wohnsitzabmeldung wird Ihnen postalisch an die neue Adresse geschickt.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Anmeldung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr muss die Person sorgen, in deren Wohnung das Kind oder der Jugendliche einzieht.

Für Minderjährige unter dem 16. Lebensjahr mit getrennt lebenden Eltern müssen weitere Unterlagen vorgelegt werden. 

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich bei der alten Meldebehörde nicht abmelden.

Die Zweitwohnungssteuer beträgt in Hofbieber acht Prozent der Netto-Kaltmiete. Hier finden Sie die Zweitwohnungssteuersatzung.

Ansprechpartner Anmeldungen

Angelika Trapp

Verwaltungsangestellte

  • Meldeangelegenheiten
  • Ausweis-Dokumente
  • Führungszeugnisse
  • Parkausweise
06657/987 - 1302
angelika.trapp@hofbieber.de

Carolin Möller

Verwaltungsangestellte

  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Friedhofverwaltung
  • Fundsachen
  • Durchführung von Sammlungen
  • Ausstellung von Fischereischeinen
06657/987 - 1303
carolin.moeller@hofbieber.de