Fischereischein

Wer in Hessen die Fischerei ausüben will muss mindestens 14 Jahre alt sein und einen gültigen Fischereischein besitzen. Diesen stellt die zuständige Fischereibehörde auf Antrag aus. Voraussetzung hierfür ist eine bestandene staatliche oder staatlich anerkannte Fischerprüfung. Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt durch das Ordnungsamt der Gemeinde.  

Falls Sie nicht Inhaber des Fischereirechts im jeweiligen Gewässer sind, benötigen Sie für das Angeln an einem Gewässer zusätzlich einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers bzw. des Fischereipächters des Gewässers.

Was muss ich für die Fischerprüfung wissen?

Die hessische Fischerprüfung wird vor einem staatlich berufenen Prüfungsausschuss zur Abnahme der Fischerprüfung gemäß der Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe abgelegt.

Dabei müssen Wissen und Können in folgenden fünf Prüfungsgebieten nachgewiesen werden:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde

In Hessen ist für die Anmeldung zur Fischerprüfung die Teilnahme an einem vom Landesfischereiverband Hessen e.V. angebotenen Ausbildungslehrgang zur Vorbereitung zur Fischerprüfung notwendig. Der Lehrgang muss u.a. eine praktische Unterweisung insbesondere in dem Gebrauch der Fanggeräte und eine Einweisung in das tierschutzgerechte Töten von Fischen einschließen. Der Lehrgang muss mindestens dreißig Stunden umfassen.

Wie bekomme ich den Fischereischein?

Die Ausstellung eines Fischereischeines erfolgt durch das Ordnungsamt der Gemeinde.  

Hierfür folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag auf die Ausstellung/Verlängerung eines Fischereischeins
  • Zeugnis über die bestandene hessische Fischereiprüfung (nur bei Ersterteilung)
  • Passbild
  • Zahlung der Verwaltungsgebühr / Fischereiabgabe

Bei der Dauer der Gültigkeit des Fischereischeines kann unter folgenden Varianten gewählt werden:

  • Jahresfischereischein
  • Fünfjahres-Fischereischein
  • Zehnjahres-Fischereischein
  • Jugend-Jahres-Fischereischein
  • Jugend-Fünfjahres-Fischereischein

Was sind die Voraussetzungen für einen Fischereischein?

Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Hofbieber und sind Inhaber eines Fischereischeines der einer Verlängerung oder  Neuausstellung bedarf.

Welche Fristen gibt es?

Fischereischeine werden befristet für ein, fünf oder zehn Jahre ausgestellt. Eine Verlängerung des Fischereischeines ist grundsätzlich möglich.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiges Ausweisdokument
  • aktuelles Passbild
  • eventuell Fischereischein
  • ggf. Verlusterklärung
  • Prüfungszeugnis einer bestandenen Fischerprüfung
  • ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Ansprechpartner Fischereischein

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

  • Aufgaben der unteren Straßenverkehrsbehörde
  • Aufgaben nach dem Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • allgemeine Ordnungsverwaltung
  • Wahlen
  • Standesamt
06657/987 - 1301
lioba.vogler@hofbieber.de