Namensänderung

In der Bundesrepublik Deutschland beurteilt sich der Name einer Person nach den privatrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches. 

Wann kommen Namensänderungen in Frage?

  • infolge von Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft,
  • nach Annahme als Kind,
  • nach späterer Begründung der gemeinsamen elterlichen Sorge oder Erstreckung des elterlichen Namenswechsels auf Kinder,
  • nach Einbenennung in eine weitere Ehe eines sorgeberechtigten Elternteils,
  • infolge weiterer namensrechtlicher Erklärungen (z.B. nach Eheauflösung).

Die privatrechtlichen Vorschriften zur Eheschließung, zur Feststellung der Abstammung eines Kindes, zur Namensführung von Ehegatten und Kindern, zum Sorgerecht und zur Adoption sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.

Eine Änderung des Vor- oder Familiennamens ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, z.B. der bisherige Name anstößig ist, lächerlich wirkt oder Anlass häufiger Verwechslungen ist.

Gibt es Sonderregelungen?

Sonderregelungen gibt es für Vertriebene, Spätaussiedler und bestimmte Personengruppen wie zum Beispiel Eingebürgerte, die ihren Namen unter der Geltung ausländischen Rechts erworben haben, jetzt aber insoweit deutschem Recht unterliegen. Sie können ihre Namen durch eine so genannte Angleichungserklärung dem deutschen Umfeld sprachlich anpassen.

Kann dem Wunsch zur Führung eines bestimmten Namens nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts nicht Rechnung getragen werden, besteht darüber hinaus die Möglichkeit der öffentlich-rechtlichen Namensänderung nach dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen. Der Antrag ist beim Standesamt Hofbieber zu stellen und wird dann an den Landkreis Fulda zu weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Dieses Verfahren zur Namensänderung hat insoweit Ausnahmecharakter, als es nur dazu dient, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen und damit besondere Härten zu vermeiden. Das Gesetz kann angewendet werden auf Deutsche und auf Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben..

Ansprechpartner Namensänderung

Lioba Vogler

Verwaltungsfachwirtin/Standesbeamtin
Abteilungsleiterin Standesamt, Ordnungsamt und Bürgerbüro

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lioba.vogler@hofbieber.de