Bauangelegenheiten

Baulasten

Mit Baulasten können Grundstückseigentümer besondere Pflichten hinsichtlich ihres Grundstücks übernehmen, um in Baugenehmigungsverfahren rechtliche Hindernisse auszuräumen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die Bauaufsicht beim Landkreis Fulda, Herrn Rainer Dieterich.

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Gesetzliches Vorkaufsrecht

Zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist eine Erklärung der Stadt erforderlich, dass das gesetzliche Vorkaufsrecht von der Gemeinde nicht ausgeübt wird. Die Erklärung beantragt in der Regel der den Grundstückskaufvertrag beurkundende Notar.

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Denkmalschutz

Sie möchten wissen, ob Ihr Haus unter Denkmalschutz steht? Dann wenden Sie sich bitte an die Untere Denkmalbehörde beim Landkreis Fulda, Sachbearbeiterin Frau Eva Kohlmann.

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Bauangelegenheiten - Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange

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Ansprechpartner Bauangelegenheiten

Karl-Otto Henkel

Verwaltungsbeamter
Technischer Betriebsleiter Gemeindewerke Bauland

  • Bauleitplanung
  • Baulanderschließung
  • Grundstücksverkehr
  • Denkmalschutz
  • Spiel- und Sportanlagen
06657/987-1504
karl-otto.henkel@hofbieber.de