Alle Hofbieberer Ortsteile im Überblick

Unsere lebens- und liebenswerte Gemeinde erstreckt sich über eine Fläche von rund 9.000 Hektar und beheimatet in ihren Ortsteilen, der Vielzahl von Weilern und kleinen Ortslagen ca. 6.300 Menschen umrahmt von einer idyllischen Landschaft mit vielfältigen Freizeitmöglichkeiten. Dabei fördert eine Fülle von Vereinen, die kulturelle Identität mit der Heimat Rhön im Allgemeinen und Hofbieber im Besonderen.

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Anmeldung Feuerwerk

Das Zünden von pyrotechnischen Gegenständen / Sätzen (Feuerwerk) ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes, neben allen dazugehörigen Verordnungen, nur vom 31.12. bis 01.01. erlaubt.

In Ausnahmefällen kann die Ordnungsbehörde auf schriftlichen Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilen.

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Führungszeugnisse

Viele Bürgerinnen/en werden von Ihren Arbeitgeber aufgefordert ein Führungszeugnis zu beantragen. Wenn Sie z. B. in einem privaten Unternehmen, im öffentlichen Dienst oder in einer Kita einen Arbeitsstelle beginnen usw.

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Zentralregister enthaltene Angaben. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, wie gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit, gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

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Geschichte

Seit Jahrhunderten ist die Gemeinde Hofbieber mit ihren Dörfern auf die Landwirtschaft ausgerichtet. Noch heute hat dieser Produktionszweig eine starke Bedeutung, wenngleich der ausschließlich landwirtschaftliche Produktions- und Lebensraum zum erheblichen Teil verloren gegangen ist. Bemerkenswert ist dennoch, dass die Lebensqualitäten von den Bewohnern der Gemeinde sehr hoch eingeschätzt werden. Ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Jung und Alt beweist, dass die Menschen die innere Verbindung zu ihrem durch Jahrhunderte organisch gewachsenen Dorf nur ungern lösen.

Nachfolgend finden Sie historische Informationen zum Hofbieberer Wappen,  über die Sage des Riesen Mils und zum Schloss Bieberstein.

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Grundstücksabgaben - Gesplittete Abwassergebühr (GAG)

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Grundstücksabgaben - Wasser

Für die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser ist die Gemeinde zuständig. Öffentlich-rechtliche Wasserversorger unterliegen dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.

Die Wassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Lieferung von Wasser) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Bereitstellung von Trinkwasser.

Der Maßstab für die Wassergebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Die Wassergebühr ist aufgeteilt in eine Grundgebühr sowie eine Leistungsgebühr.

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