Grundstücksabgaben - Abwasser

Die Gemeinde Hofbieber erfüllt die Aufgabe der Abwasserentsorgung in allen Ortsteilen, d.h. Hofbieber, Allmus, Danzwiesen, Elters, Kleinsassen, Langenberg, Langenbieber, Mahlerts, Niederbieber, Obergruben, Obernüst, Rödergrund, Traisbach, Schwarzbach, Wiesen und Wittges. Zur Deckung der Kosten der Abwasserentsorgung erhebt die Gemeinde Hofbieber Abwassergebühren.

Für die Entsorgung des Abwassers ist die Gemeinde zuständig. Die öffentlich-rechtliche Abwasserentsorgung unterliegt dem hessischen Gesetz über kommunale Abgaben. Dieses enthält das Prinzip der Kostendeckung. Die danach kalkulierten Entgelte sind Gebühren oder Beiträge.

Die Abwassergebühr ist laufend für die erbrachte Leistung (Ableitung und Reinigung des Abwassers) zu zahlen. Sie betrifft die Kosten für die Beseitigung von Schmutzwasser und von Niederschlagswasser.

Der Maßstab für die Schmutzwassergebühr ist der Trinkwasserverbrauch. Die Niederschlagswassergebühr wird im Wesentlichen nach der versiegelten Grundstücksfläche bemessen.Die Abwassergebühren (Schmutzwasser/Niederschlagswasser) sind aufgeteilt in eine Grundgebühr sowie eine Leistungsgebühr.

Wer ist abgabenpflichtig?

Der Grundstückseigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Hier ist entweder eine Person als Bescheidempfänger zu benennen oder es wird eine Gesamtschuldnerschaft hinterlegt und alle Miteigentümer erhalten einen gleichlautenden Bescheid. Die dann ausgewiesenen Forderungen sind selbstverständlich nur einmal zu bezahlen.

Wie berechnet sich die Grundgebühr Schmutzwasser?

Neben der verbrauchsabhängigen Gebühr nach § 27 wird nach § 10 Abs. 3 KAG ab Einbau der Messeinrichtung für die Feststellung des Frischwasserverbrauches (= Wasserzähler) eine Grundgebühr für die Vorhaltung der Schmutzwasserbehandlungsanlagen erhoben. Die Höhe dieser Grundgebühr richtet sich nach der Nenngröße des installierten Wasserzählers. Die Grundgebühr beträgt pro angefangenen Kalendermonat bei Messeinrichtungen mit einer Verbrauchsleistung

  • bis zu 5 cbm/h - QN 1,5 u. QN2,5                                             13,34 €
  • von mehr als 5 cbm/h bis zu 6 cbm/h - QN 6,0                     32,03 €
  • von mehr als 6 cbm/h - ab QN 10,0                                         53,38 €

Wie berechnet sich die Leistungsgebühr Schmutzwasser?

Gebührenmaßstab für das Einleiten häuslichen Schmutzwassers in die gemeindliche Abwasseranlage ist der Frischwasserverbrauch auf dem angeschlossenen Grundstück.

Die Gebühr beträgt pro m³ Frischwasserverbrauch für die Abnahme und Behandlung des Abwassers in der zentralen Abwasserreinigungsanlage 2,87 €.

Wie berechnet sich die Grundgebühr Niederschlagswasser?

Zur Abgeltung von Vorhalteleistungen der Gemeinde wird für die bebauten (überbauten) Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser leitungsgebunden oder nicht leitungsgebunden in die gemeindliche Abwasseranlage gelangen kann, je angefangenen Quadratmeter bebaute (überbaute) Grundstücksfläche eine Grundgebühr von 0,08 € jährlich erhoben.

Die Grundgebühr fällt bei einem an die gemeindliche Abwasseranlage zur Abnahme des Niederschlagswassers angeschlossenen Grundstück auch dann an, wenn über diesen Anschluss tatsächlich kein Niederschlagswasser eingeleitet wird.

Wie berechnet sich die Leistungsgebühr Niederschlagswasser?

Für das Einleiten bzw. Abfließen des Niederschlagswassers von bebauten (überbauten) und befestigten  Grundstücksflächen wird eine Gebühr von 0,20 € je Quadratmeter jährlich erhoben.

Die bebaute (überbaute) und befestigte Grundstücksfläche wird unter Berücksichtigung des Grades der Wasserdurchlässigkeit für die einzelnen Versiegelungsarten nach festgelegten Faktoren festgesetzt.

Wie erfolgt die Abwassergebührenfestsetzung?

Am Jahresanfang erhalten alle Grundstückseigentümer einen Jahres-Abgabenbescheid. Hier werden u.a. die Abwassergebühren des vergangenen Jahres abgerechnet und eine Vorauszahlung aufgrund des Vorjahresverbrauchs festgesetzt.

Wann ist die Abwassergebühr fällig?

Die Gemeinde erhebt vierteljährlich/jährlich Vorauszahlungen auf die Benutzungsgebühr; diese orientieren sich grundsätzlich an der Gebührenhöhe des vorangegangenen Abrechnungszeitraums.

Was muss ich tun, wenn sich ein Guthaben ergibt?

Sollte sich ein Guthaben ergeben, (Gutschriften sind gekennzeichnet durch ein Minuszeichen), benötigen wir ein Schreiben oder eine Mail mit der Angabe von Kassenzeichen und Bankverbindung, um die Erstattung ggf. vornehmen zu können.

Ein zu erstattendes Guthaben ergibt sich nur dann, wenn Sie alle Fälligkeiten aus früheren Grundstücksabgabenbescheiden vollständig gezahlt haben.

Erhalten wir keine Nachricht und es gibt offene Fälligkeitstermine zu demselben Kassenzeichen, werden wir Guthaben damit verrechnen. Das Aufrechnen mit anderen offenen Forderungen der Gemeinde Hofbieber ist ebenfalls vorbehalten.

Wie kann ich der Gebührenfestsetzung widersprechen?

Gegen den Abgaben-Jahresbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Hofbieber, Schulweg 5, 36145 Hofbieber, zu erheben. Durch das Einlegen des Widerspruchs wird die Wirksamkeit des Bescheides nicht gehemmt, insbesondere entfällt dadurch nicht die Verpflichtung zur Zahlung innerhalb des oben genannten Zeitraums.  

Ansprechpartner Grundstücksabgaben

Nicole Kluge

Verwaltungsangestellte

  • Steuern und Gebühren
  • Klärgrubenentleerung
  • Wasserzählerablesung
  • Grundbesitzabgaben
  • Gesplittete Abwassergebühr
06657/987-1202
nicole.kluge@hofbieber.de