Herstellung/Änderung eines Wasseranschlusses

Herstellung/Änderung eines Trinkwasseranschlusses

Der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber bestimmt Art und Lage des Anschlusses an die öffentliche Trinkwasserversorgungsanlage, Führung und lichte Weite der Trinkwasseranschlussleitung nach den Verhältnissen des einzelnen Grundstückes. Für die Verlegung der Trinkwasseranschlussleitung berechnet der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber den tatsächlich entstandenen Aufwand sowie die satzungsmäßigen Genehmigungs- und Abnahmegebühren. Der Eigenbetrieb der Gemeindewerke Hofbieber kann mit der Anschlussgenehmigung Auflagen fordern.

Die Antragsannahme bedarf der schriftlichen Bestätigung des Eigenbetriebes der Gemeindewerke Hofbieber. Anderweitige Vereinbarungen müssen in schriftlicher Form ausdrücklich bestätigt werden. Eine nachträgliche Überbauung sowie Veränderungen an der Überdeckung der Hausanschlüsse ist nicht statthaft.

Wer ohne Genehmigung selbst oder durch Dritte einen Grundstücksanschluss herstellt, erneuert, verändert, beseitigt oder stilllegt, handelt ordnungswidrig gemäß der Wasserversorgungssatzung § 36 und kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 € geahndet werden.

Herstellung/Änderung einer Abwasserleitung

Für die Einleitung von Abwasser in die Kanalisation und für die Ableitung von Niederschlagswasser benötigen Sie eine Genehmigung. Um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation sowie der Kläranlagen zu gewährleisten, ist es erforderlich die Entwässerungssatzung zu beachten.

Bitte beachten Sie, den Antrag für den Anschluss an die gemeindliche Kanalisation rechtzeitig vor Baubeginn zu stellen. Weiterhin ist zu beachten, dass vor der Verfüllung eine Sichtung des Klärwärters erforderlich ist. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte rechtzeitig mit Herrn Flügel oder Herrn Hornung in Verbindung, so dass der ordnungsgemäße Anschluss gewährleistet ist.

Ansprechpartner Wasseranschlüsse

Martin Reinhard

Amtsleiter/ Bauhofleiter
1. Technischer Betriebsleiter Gemeindewerke

  • Bauverwaltung
  • Gewässerschutzbeauftragter
  • Hoch-,  Tief- und Straßenbau
  • Wasserversorgung und Abwasser
  • Feldwegebau
06657/987-1501
martin.reinhard@hofbieber.de

Johannes Flügel

1. Klärwärter

  • Betrieb, Überwachung und Unterhaltung der Kläranlagen
  • Sammelleitungen und Regenrückhalteanlagen
0173 2389 677
johannes.fluegel@hofbieber.de

Julian Hornung

2. Klärwärter

  • Betrieb, Überwachung und Unterhaltung der Kläranlagen
  • Sammelleitungen und Regenrückhalteanlagen
0173 2389 678
julian.hornung@hofbieber.de