Rohrbruch an der Hausanschlussleitung für Wasser
In der Vergangenheit ist immer wieder bei Wasserleitungsrohrbrüchen an der Hausanschlussleitung für Wasser festzustellen, dass die Hauseigentümer, wenn eine Versicherung über Zuleitungen von Versorgungsleitungen abgeschlossen ist, ihre Versicherung aber noch nach der alten Wasserversorgungssatzung, d.h. nur bis zur Grundstücksgrenze abgeschlossen haben.
Im § 2 der Wasserversorgungssatzung des Eigenbetriebes Wasser lautet die Definition der Anschlussleitungen wie folgt:
Anschlussleitung: Leitungen von der Versorgungsleitung – beginnend an der Abzweigstelle – bis zur Hauptabsperrvorrichtung hinter der Messeinrichtung (in Fließrichtung gesehen).
Das bedeutet, dass der Hauseigentümer für die gesamte Hausanschlussleitung für Wasser von der Hauptleitung in der Straße bis hinter den Wasserzähler, kostenpflichtig im Sinne der Wasserversorgungsleitung ist.
Der Eigenbetrieb Wasser der Gemeindewerke Hofbieber empfiehlt daher, dass Hauseigentümer sich mit ihrer Versicherung abstimmen, damit im Falle eines Rohrbruches für die gesamte Hausanschlussleitung Versicherungsschutz besteht.
Einen schadenfreien Winter und ein gesundes neues Jahr,
wünschen Ihnen die Wassermeister der Gemeindewerke Hofbieber.