Hinweise zu Silvester

Hinweise zu Silvester

Alljährlich zum Jahreswechsel muss die Feuerwehr besonderes häufig Hilfe leisten, sei es bei Verletzungen oder Bränden, ausgelöst durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern. Dabei kann Silvester auch mit der beliebten "Knallerei" ein sicheres Vergnügen sein, vorausgesetzt man beherzigt einige Tipps.

  • Nur Feuerwerkskörper mit Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verwenden. "Schwarzmarkt-Ware" kann unberechenbar heftig explodieren!
  • Bereits am Silvester-Nachmittag die Gebrauchsanweisungen für das Feuerwerk in Ruhe und mit klarem Verstand lesen!
  • Feuerwerkskörper getrennt von Zündhölzern oder Feuerzeugen aufbewahren.
  • Beim Hantieren mit Feuerwerk nie den gesamten Vorrat in einer Tüte oder einem Karton bereithalten.
  • In der Silvesternacht Fenster und Balkontüren schließen! Denken sie auch an Dachfenster!
  • Für Entstehungsbrände Blumenspritze und/oder gefüllten Wassereimer bereithalten.
  • Feuerwerkskörper der Klasse I (Kinder und Jugendliche):
    Kinder und Jugendliche dürfen nur Feuerwerkskörper der Klasse I kaufen und unter Aufsicht abbrennen - z.B. Bengalisches Feuer, Wunderkerzen, Tischfeuerwerk. - Tischfeuerwerk nur auf feuerfesten Unterlagen und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Materialien abbrennen.
  • Feuerwerkskörper der Klasse II (Nur für Erwachsene):
    Feuerwerk der Klasse II darf ausschließlich von Erwachsenen erworben und verwendet werden.
  • Nur im Freien zünden, niemals in Räumen!
  • Die Feuerwerkskörper so zünden und starten, dass sie nicht auf Dächer mit Photovoltaikanlagen fliegen, da dadurch Schäden an den Anlagen entstehen können.
  • Aus Gründen des Brand- und des Lärmschutzes ist es verboten, pyrotechnische Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abzubrennen. Außerdem sollte auf das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk mit ausschließlicher Knallwirkung (wie z. B. die sogenannten „Chinaböller“) verzichtet werden.
  • Die Straßen und Wege dürfen beim Abbrennen der pyrotechnischen Gegenstände für Rettungsfahrzeuge nicht versperrt werden und die Verkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben.
  • Angezündete Feuerwerkskörper, die nicht explodiert sind, unbedingt liegenlassen! Sie sind unberechenbar und könnten später explodieren. Raketen nur von geeigneten Freigeländen oder der Straße aus senkrecht nach oben starten, nicht schräg oder vom Balkon aus. Richten Sie Abschussrampen für Raketen so ein, dass sie auf ihrer Flugbahn gegen keinerlei Hindernisse stoßen können. Am sichersten ist eine leere Flasche in einer Getränkekiste. Böller (egal welcher Größe) und Raketen nie gegen Menschen und Tiere richten. "Kanonenschläge" oder andere laute Knallkörper so zünden, dass Menschen oder Tieren nicht gefährdet werden (Gefahr von Verbrennungen und/oder irreversiblen Gehörschäden!) Geschosse aus Signal- oder Schreckschusswaffen sind unberechenbar, haben nichts mit Silvester zu tun und sind für diese Zwecke nicht zugelassen.
  • Für Schäden die durch Feuerwerkkörper verursacht werden ist der Verursacher haftbar.
  • Pyrotechnische Erzeugnisse der Klasse II, sog. Silvesterfeuerwerk (Raketen, Böller, Fontänen usw.) dürfen, nur am 31. Dezember und 1. Januar und ausschließlich von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, aufbewahrt und verwendet werden.

Gez. Vogler

Ordnungsamt