Aussetzung der Kindergartengebühren in gemeindlichen Kindertageseinrichtungen von Hofbieber

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 25.02.2021 beschlossen, die Kindergartengebühren für Januar und Februar 2021 auszusetzen. Eine nachträgliche Abbuchung soll erfolgen, wenn nicht folgende Voraussetzungen erfüllt und ein Antrag gestellt wurde:

Wer sein Kind während des Lockdowns gar nicht in die Kindertageseinrichtung schickt, soll keine Kindergartengebühren zahlen. Wird das Kind in weniger als der Hälfte oder bis zur Hälfte der Betreuungstage in einem Monat in der Kindertageseinrichtung betreut, muss nur noch die Hälfte der Gebühren bezahlt werden. Nur wer sein Kind mehr als die Hälfte aller Betreuungstage in einem Monat in der Kindertageseinrichtung hatte, dem wird weiterhin die volle Kindergartengebühr berechnet.

Hier finden Sie das Antragsformular.