Lockdown light – eingeschränkter Betrieb der Kindertageseinrichtungen vom 16.12.-10.01.2021
Aufgrund der anhaltenden Dynamik der Corona-Pandemie sehen sich Bund und Länder erneut zu kurzfristigen Maßnahmen gezwungen. Um die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und damit die rasante Ausbreitung der Infektionen einzudämmen, hält es die Landesregierung im Einklang mit dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom
13.12.2020 für erforderlich, den Betrieb der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 auf ein Minimum zu reduzieren.