17. Mai 2012  Barrierefrei  Tourismus & Kultur  Wirtschaft  Suche
 
 
   
 
 
Rathaus-Startseite -> Gemeindliche Gremien->Aus der Gemeindevertretung wird berichtet->
 
 

Gemeindevertretersitzung vom 24. Juni 2010

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung vor der Sommerpause im  Bürgerhaus Langenbieber waren verschiedenste Punkte auf der Tagesordnung:

1. Auszeichnungen
siehe Titelseite

2. Beratung und Beschlussfassung über die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25.03.2010
Außer einer kleinen Richtigstellungen  werden gegen die Niederschrift der 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 25. März 2010 keine Einwände erhoben.

3. Beratung und Beschlussfassung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 114g HGO
Die Gemeindevertretung nimmt die nachfolgenden über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zustimmend zur Kenntnis.

                                                                      Neuer Haushaltsansatz              Mehrkosten
12.01.01.616300-7650
Unterhaltung Buswartehallen                                       12.000,-- €                      9.000,-- €
 
02.03.01.1113.840818-1300
Löschwasserzisterne Wallings                                      14.000,-- €                    14.000,-- €
Mehrkosten gesamt                                                                                            23.000,-- €
 
Die Gemeindevertretung nimmt zur Kenntnis, dass es evtl. aufgrund der neuen Bushaltestellen bei den Baumaßnahmen "Ausbau Gehweg "Hofbieberer Straße", Langenbieber im Zuge der L3258" und "Ausbau Kurzgehweg "Langenbieberer Str.", OA Hofbieber im Zuge der L3258" zu Mehrkosten kommen kann, wobei diese auch mit Landesmitteln aus dem GVFG-Programm gefördert werden.
 
Die Voraussetzungen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 114 g HGO sind gegeben. Die Ausgaben waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes unvorhersehbar, unabweisbar und die Deckung ist gewährleistet, gegebenenfalls mit einer Nachtragshaushaltssatzung 2010.

4. Beratung und Beschlussfassung einer gemeinsamen Förderung der Kindertagespflege im Landkreis Fulda
Die Förderung der Betreuung durch Tagespflegepersonen von Kindern bis zum vollendeten 3. Lebensjahr soll im Landkreis Fulda vereinheitlicht werden. Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Städte und Gemeinden, in der auch die Gemeinde Hofbieber vertreten war, hat folgende Rahmenbedingungen festgelegt, die in einen landkreisweiten Kooperationsvertrag münden sollen:

Die Förderung beträgt für
- qualifizierte Kindertagespflegepersonen:                                                     1,50 €/Std.
- qualifizierte Kindertagespflegepersonen mit pädagogischer Ausbildung          1,70 €/Std.
 
Gefördert werden maximal 30 Stunden pro Kind und Woche. Der Kooperationsvertrag soll mit Wirkung zum 01.08.2010 in Kraft treten.
 
Ziel ist eine einheitliche Regelung zu haben, dass die Eltern mit dem Landkreis Fulda einen kompetenten Ansprechpartner auf der einen Seite haben und auf der anderen Seite nicht aus dieser besonderen Förderung der Tagespflege eine Konkurrenzsituation im Landkreis Fulda besteht bzw. entsteht.
 
Derzeit gilt die von der Gemeindevertretung festgelegte „Förderung der Betreuung durch Tagespflegepersonen durch die Gemeinde Hofbieber“, die zum 01.01.2008 eingeführt wurde und zunächst bis 31.12.2010 befristet ist. Pro Betreuungsstunde wird danach eine Förderung in Höhe von 1,25 € gezahlt. Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsposition 06.04.01.717810-4648 in Höhe von 6.000,- € verfügbar, im Vorjahr sind hiervon 1.180,- € verausgabt worden.
 
Die Gemeindevertretung beschließt einstimmig, dem Kooperationsvertrag zur Einrichtung eines Abrechnungsverbundes für die Zahlung von laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen im Rahmen der Förderung von Kindern in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII durch die Städte und Gemeinden im Landkreis Fulda zuzustimmen. Diese Regelung soll die bisherige „Förderung der Betreuung durch Tagespflegepersonen durch die Gemeinde Hofbieber“ ersetzen, die damit zum 31.07.2010 außer Kraft treten soll.

5. Beratung und Beschlussfassung über die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber im Ortsteil Elters
Im Rahmen einer Bauvoranfrage beabsichtigt ein Gewerbebetrieb die Errichtung einer Lager- und Werkstatthalle im Bereich der Flurlage Ziegelstrauch in der Gemarkung Elters, Flur 2, Flurstück 25/4. Im gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hofbieber ist das Grundstück als Wohnbaufläche ausgewiesen, ein Bebauungsplan besteht nicht.

Eine Bebauungsmöglichkeit wurde von Seiten des Kreisbauamtes in Aussicht gestellt. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Änderung der Festsetzung des Flächennutzungsplanes in Mischgebiet. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören gem. § 6 BauNVO. Dies wird bei der beabsichtigten Betriebsform Lager und untergeordnete Werkstatt von Seiten des Kreisbauamtes so gesehen.
 
Da die Größe der betroffenen Fläche in der vorhergehenden Ausschusssitzung letztendlich nicht geklärt werden konnte, beschließt die Gemeindevertretung die Absetzung des Tagesordnungspunktes.

6. Information aus der Betriebskommission zur Nachkalkulation der Wasser- und Abwassergebühren 2010
Bürgermeister Schafft berichtet, dass Frau Peusch, Rechtsanwaltbüro Rösch, in der letzten Sitzung der Betriebskommission auch allen Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, mit Ausnahme derer mit Interessenkollission, die von Ihr erarbeitete Überprüfung der Gebührensätze 2010 im Bereich Abwasser und Wasser vorgestellt hat.

"Danach liegen die durch die Gemeindevertretung am 15.12.2009 festgesetzten Gebühren für Abwasser und Wasser unter der möglichen Gebührenhöhe.
 

 

 
Wassergebühr
Abwassergebühr
Ist (seit 01.01.2010)
2,42 €/m³ netto
4,69 €/m³
"Soll" (lt. Nachkalkulation)
2,84 €/m³ netto
5,14 €/m³
Differenz
0,42 €/m³ netto
0,45 €/m³

Hauptgrund der noch deutlich höheren Gebühr ist die Annahme der kalkulatorischen Zinsen im Gegensatz zu den tatsächlichen, dies aber lt. Beschluss Gemeindevertretung vom 30.10.2007: ("…dass der Ansatz von kalkulatorischen Zinsen bei der Gebührenkalkulation nicht erfolgen soll, obwohl dies nach § 10 HessKAG zulässig ist. …..Wie bisher soll mit tatsächlichen Fremdkapitalzinsen die Kalkulation der Wasser- und auch der Abwassergebühr vorgenommen werden.")

Frau Peusch verweist auf die neue Leitlinie zur Konsolidierung der kommunalen Haushalte des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 06.05.2010, wonach die Kommunen gehalten sind, kostendeckende Gebühren und Beiträge zu erheben.
 
Es wird festgestellt, dass das Kostenüberschreitungsverbot eingehalten wird und deutlich höhere Gebühren möglich wären.
Bürgermeister Schafft teilt mit, dass er den Vorsitzenden der Gemeindevertretung gebeten hat, über dieses Ergebnis in der kommenden öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am 24.06.2010 zu berichten.
 
Danach soll eine öffentliche Informationsveranstaltung für alle Widerspruchsführer und auch als Bürgerversammlung stattfinden, in der Frau Peusch das Ergebnis der Überprüfung der der Gebührensätze 2010 im Bereich Abwasser und Wasser vorstellen soll.
 
Nachfolgend werden die Widersprüche dem Gemeindevorstand zur Entscheidung vorgelegt. Bei Zurückweisung der Widersprüche findet nach § 7 (1) HessAGVwGO (Hessisches Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung) für alle Widerspruchsführer dann der Erörterung Sach- und Rechtslage beim Anhörungsausschuss Landrat des Landkreises Fulda statt.
 
Während des Verfahrens hat jeder Widerspruchsführer die Möglichkeit, den Widerspruch zurückzunehmen. Die Kostenpflicht nach dem Hessischen Verwaltungskostengesetz hat mit dem Einlegen des Wiederspruches bereits begonnen."
 
Die Information wird zur Kenntnis genommen.

7. Information über die Umsetzung der Breitband-Internetversorgung im Gemeindegebiet
Bürgermeister Schafft teilt mit, dass der Beschluss der Gemeindevertretung zur Umsetzung des Projektes Wi-DSL von der Verwaltung umgesetzt wird.

Weiterhin weist er daraufhin, dass am 16.07.2010 durch die Landesregierung in Hessen ein sogenannter Breitbandgipfel durchgeführt wurde. Die Gemeinde Hofbieber war dort vertreten. Dort wurde durch das Wirtschaftsministerium bekannt gegeben, dass im Rahmen des Programmes "Hessbiss" nunmehr eine Kartographierung von Lehrrohren, Kanälen und sonstigen Versorgungsleitungen durch das Land Hessen initiiert wird, mit der Zielsetzung, hierüber eine möglichst zeitnahe Lückenschließung im Glasfasernetz zu erreichen.
 
Einhellige Meinung in den Fachkreisen war allerdings für die Umsetzung solcher Maßnahmen, dass ein Zeithorizont von mindestens 10-15 Jahren gesehen wird. Angesichts der rasanten Entwicklung der Breitbandtechnik ist von daher klar, dass Zwischentechnologien gefunden werden müssen.
 
Bürgermeister Schafft weist daraufhin, dass die Konzeptionen der Gemeinde hierfür optimale Basis bilden. Erstens sind im Eigenbetrieb Wasser/Abwasser in den letzten Jahren und Jahrzehnten ausreichende Rohrleitungen verlegt worden, um ggf. hierrüber entsprechende Versorgungen zu stärken und zweitens ist im Rahmen der Fortsetzung des Projektes Digitale Dividende für die dort benötigten Sendepunkte eine Glasfaserversorgung erforderlich, die gleichzeitig als Anknüpfungspunkt für weitere Bemühungen der Gemeinde Hofbieber nach einer zeitnahen Glasfaserversorgung mittelfristig genutzt werden kann.
 
Komplementär wird die Funklösung über Wi-DSL aufgebaut. In Kooperation mit den Gebietskörperschaften des Landkreises Fulda und des Landes Hessen strebt die Gemeinde Hofbieber im Übrigen danach, das Glasfasernetz möglichst zeitnah ausgebaut zu halten. Hierüber wird zur gegebener Zeit weiter zu berichten sein.
 
Gemeindevertreter Oeste diskutiert den Vorgang kontrovers.

8. Ortskernentwicklung Hofbieber
Die Gemeindevertretung beschließt zu diesem Tagesordnungspunkt den Ausschluss der Öffentlichkeit.

Zur Umsetzung der Verpflichtung, die Öffentlichkeit über die gefassten Beschlüsse zu informieren, gibt der Gemeindevorstand Folgendes bekannt:
·        Die Gemeinde Hofbieber wird die Stärkung des Ortskerns Hofbieber aktiv betreiben. Ziele der Ortskernstärkung sind die Steigerung der Attraktivität als Wirtschaftsstandort, Wohnnutzung und soziale Projekte
·        Eine Entwicklung insbesondere von Discountern am Ortsrand wird nicht zugelassen
·        Zur Umsetzung der Ortskernstärkung wird die Gemeinde Grundstücke sichern
·        Weiterhin wird zur Umsetzung der Ortskernstärkung mit einem privaten Investor zusammengearbeitet werden. Die Gemeinde hat hierzu einen Zeitplan entwickelt:
o    Bis Ende 2010 wird eine Erschließungsvereinbarung abgeschlossen werden
o    Im Jahr 2011 wird die Konzeptentwicklung unter Beteiligung der Gremien und der Öffentlichkeit abgeschlossen
o    Im Jahr 2012 wird Baureife geschaffen
o    Ab dem Jahr 2013 sollen private Umsetzungsmaßnahmen erfolgen

9. Ausschreibung der Lieferung von elektrischer Energie
Bürgermeister Schafft gibt für den Gemeindevorstand die Einschätzung des Rechtsamtes des Landkreises Fulda zur Ausschreibung der Lieferung von Energie zur Kenntnis. Er weist darauf hin, dass im Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibung festgestellt werden konnte, dass diese Ausschreibung offensichtlich Signalwirkung im Landkreis Fulda haben wird und damit auch eine erhebliche politische Dimension hat. Es geht um ein Volumen von rd. 180.000,-- € jährlich. Die Stellungnahmen der ÜWAG einerseits und des Landkreises Fulda (Rechtsamt) andererseits werden zur Kenntnis genommen. Im Ergebnis ist festzustellen, dass eine Ausschreibepflicht vorliegt, die dann europaweit zu erfolgen hätte.

Wegen der politischen Dimension wird in der Entscheidung der Ausschreibung die Zuständigkeit der Gemeindevertretung gemäß des § 50 f HGO gesehen, da es sich um eine „wichtige Verwaltungsangelegenheit“ handelt.
 
Gemeindevertreter Kött berichtet aus der Energiekommission und dankt allen Beteiligten für die engagierte Arbeit. Die Strompreise befinden sich derzeit auf relativ niedrigem Niveau und eine Preissteigerung ist derzeit bzw. für die Zeit nach dem Sommer 2010 zu erwarten. Dies begründet auch die nachträgliche Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung. Es wird über die Ausschreibung ein positives Ergebnis für die Gemeinde Hofbieber erwartet, das auf Nachfrage in 3 Jahren mit rd. 70.000,-- € prognostiziert wird. Das rechtssichere Ausschreibeverfahren durch eine Fachfirma ist bereits zu Kosten in Höhe von rd. 3.500,-- € durch den Gemeindevorstand beauftragt.
 
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Lieferung von elektrischer Energie für die Gemeinde Hofbieber und den Eigenbetrieb Gemeindewerke Hofbieber öffentlich europaweit ausgeschrieben werden soll.
 
 
 
Vorsitzender Frohnapfel teilt mit, dass die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 02.09.2010, geplant ist. Folgende Termine sind bis zum Jahresende vorgesehen:
31.08.2010 Haupt und Finanzausschuss sowie Bauausschuss
02.09.2010 Gemeindevertretung
02.11.2010 Haupt und Finanzausschuss sowie Bauausschuss
04.11.2010 Gemeindevertretung
09.12.2010 Haupt und Finanzausschuss sowie Bauausschuss
15.12.2010 Gemeindevertretung

Zusätzliche Informationen anfordern... Zusätzliche Informationen anfordern...

 Seitenanfang | Sitemap | News-Archiv | Datenschutz | Impressum | Kontakt | E-Mail | Seite drucken 
© 2012 Gemeindeverwaltung Hofbieber