Gemeindevertretersitzung vom 26. November 2008
Die letzte Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber in diesem Jahr fand im Lothar-Mai-Haus, Steens, statt und war von einer umfangreichen Tagesordnung und relativ langen Beratungen geprägt.
Vorsitzender Frohnapfel stellt zu Beginn die ordnungsgemäße Ladung sowie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest. Besonders begrüßt er Gemeindevertreter Peter Reinhard, der für den aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen bisherigen Gemeindevertreter Ferdinand Herr nachgerückt ist.
Gegen die Niederschrift der 16. Sitzung der Gemeindevertretung werden keine Einwände erhoben.
2) Beratung und Beschlussfassung der Nachtragshaushaltssatzung 2008
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss und den Bauausschuss und Gemeindevertreter Lothar Brehl für die CDU-Fraktion beschließt die Gemeindevertretung die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2008 einschließlich aller Anlagen.
Bürgermeister Schafft hat folgendes ausgeführt:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Mitglieder der Gemeindevertretung der Gemeinde Hofbieber,
sehr geehrte Zuhörer,
nachdem ich die Nachtraghaushaltssatzung 2008 in Ihrer letzten Sitzung am 17.09.2008 einbringen konnte, ist der Entwurf in den verschiedenen gemeindlichen Gremien beraten worden. Nach meiner ausführlichen Einbringungsrede will ich am heutigen Abend nur kurze Anmerkungen machen:
Ein zentraler und sehr positiver Punkt ist, dass der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt sich deutlich erhöht und die Kreditaufnahme wie im Grundhaushalt festgeschrieben auch mit der Nachtragshaushaltssatzung 0,-- € beträgt.
Zusammenfassend will ich für den laufenden Geschäftsbetrieb im Verwaltungshaushalt feststellen, dass nach den gewohnt vorsichtigen Ansätzen des Grundhaushaltes sich die Verbesserung der Finanzsituation weiter verstetigt hat. Dies hängt auch damit zusammen, dass – und ich darf an dieser Stelle an den Beginn meiner Einbringungsrede verweisen – dass sich der Hofbieberer Weg der präventiven Haushaltskonsolidierung bewährt hat.
Im Vermögenshaushalt will ich neben den wichtigen Ansätzen im Bereich der Feuerwehr, der Vereinsförderung, Dorferneuerung Traisbach und Wiesen, gemeindlicher Straßenbau und Hochwasserschutz will ich auf den eigentlichen Grund der Nachtraghaushaltssatzung 2008 hinweisen.
Es geht uns darum, die Kindertageseinrichtung Hofbieber möglichst kurzfristig um Gruppenräume für Kinderkrippen und bestenfalls auch mit integriertem Familienzentrum zu erweitern. Die Verwaltung ist derzeit mit dem planenden Architekten dabei, für die Krippenerweiterung (für Kinder von 1 – 3 Jahren) baureife Planunterlagen zu erstellen, die Voraussetzung für eine Förderung aus Landesmitteln ab Beginn nächsten Jahres sind.
Ziel ist es hierbei, die Gruppen zu Beginn des neuen Kindergartenjahres für die Zielgruppe der 1 bis 3jährigen Kinder zu haben.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass eine Vielzahl von Ansatzveränderungen bereits in den gemeindlichen Gremien, aber auch in der Gemeindevertretung, behandelt und beschlossen wurde.
Lassen Sie mich zum Ende meiner Ausführungen meine Mitarbeitern in allen Bereichen für die vertrauensvolle Zuarbeit danken. Mein besonderer Dank gilt aber auch Ihnen, den ehrenamtlichen Mitgliedern der Gemeindevertretung und des Gemeindevorstandes, für ihr Vertrauen und die konstruktive zielorientierte Arbeit zum Wohl unserer Gemeinde Hofbieber und ihrer Bürgerinnen und Bürger.
Ich bitte Sie, lassen Sie sich nicht ablenken, zum Wohl unserer Gemeinde Hofbieber den eingeschlagenen Hofbieberer Weg weiter zu gehen.
Für den Gemeindevorstand darf ich empfehlen, die Nachtraghaushaltssatzung zu beschließen.“
3) Beratung und Beschlussfassung von über- und außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 100 HGO
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Martin Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Kenntnisnahme/ Genehmigung folgender über- und außerplanmäßigen Ausgaben:
Neuer Haushaltsansatz Mehrkosten
7500.001.935010
Sanierung Friedhofshalle
Kleinsassen u. a. 26.000,-- € 7.000,-- €
8150.715000
Zuschuss an Eigenbetrieb 84.500,-- € 84.500,-- €
Mehrkosten gesamt 91.500,-- €
Die Voraussetzungen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben gemäß § 100 HGO sind gegeben. Die Ausgaben waren zum Zeitpunkt der Aufstellung des Entwurfes des Haushaltsplanes unvorhersehbar, unabweisbar und die Deckung ist gewährleistet. Absehbar kann die Gesamtdeckung mit Jahresabschluss 2008 erfolgen. Bei der Gewerbesteuer zeichnen sich z. B. Mehreinnahmen annähernd in der Größenordnung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben ab.
Bürgermeister Schafft verweist auf den nachfolgenden Tagesordnungspunkt 5 und die dazu übermittelten Unterlagen. Bei der Haushaltsstelle 8150.715000 soll der Jahresverlust des Eigenbetriebes Gemeindewerke Hofbieber im Bereich der Wasserversorgung aus dem Jahr 2001 in Höhe von 84.482,86 € nach der Vorgabe des Eigenbetriebsgesetzes aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden. Die Deckung ist absehbar mit Jahresabschluss 2008 möglich. Sollte dies wider Erwarten im gemeindlichen Haushalt nicht darstellbar sein, so wäre der Ausgleichsbetrag um das positive Jahresergebnis aus dem Jahr 2002 in Höhe von 46.897,39 € auf dann 37.585,47 € zu beschränken.
4) Beratung und Beschlussfassung der Beauftragung des Digitalfunks für die Feuerwehr Hofbieber
Die Gemeindevertretung nimmt die weiterführenden Informationen zur Qualität und Leistungsfähigkeit des zukünftigen Digitalfunks durch Kreisbrandinspektor Schmidt sowie die Newsletter 1 und 2 der hessischen Landesregierung zur Kenntnis.
Kreisbrandinspektor Schmidt hat hierzu mitgeteilt, dass er engen Kontakt zur Projektgruppe Digitalfunk im Hessischen Innenministerium hat. Die angesprochenen Problemstellungen werden von ihm wie folgt kommentiert:
- Die Innhausversorgung des Digitalfunks funktioniert, es gibt keine Verschlechterung gegenüber dem bisherigen BOS-Rundfunk.
- Zur Funkverbindung auch in schwierigen Gebäuden gibt es in den Feuerwehrfahrzeugen Verstärker, die den Funkkontakt sicherstellen sollen.
- Die Auslieferung des Digitalfunks erfolgt in den Jahren 2010/2011. Die fortschreitende technische Weiterentwicklung wird bundes- bzw. auch weltweit beobachtet und in die letztendliche Auftragsvergabe münden. Alle technischen Verbesserungen werden eingearbeitet.
- Es gibt keine Alternative zum Digitalfunk. Die Entscheidung über die Einführung und den Ersatz des BOS-Funks ist für z. B. Polizei, Rettungsdienst und andere öffentlichen Institutionen getroffen. Eine Insellösung kann in einer Kommune durch die dann fehlende Funkanbindung nicht funktionieren. Von daher ist kein Ermessen über das „ob“ und auch nur geringfügig im „wie“ gegeben.
Am 25.09.2008 ist fristgerecht vor dem 30.09.2008 der Warenkorb zur Anmeldung der Massen für die Ausschreibung des Digitalfunks an das Hessische Innenministerium eingereicht worden. Vom ausgewiesenen Betrag in Höhe von 210.530,04 € wird noch ein Rabatt nach Ausschreibung in Höhe von rund 30.000,-- € erwartet, wobei die Kosten für Einbau und Schulung dann wieder hinzuzurechnen sind.
Gemeindevertreter Oeste teilt für CWE-Fraktion, SPD-Fraktion und Fraktion "Bündnis 90/ Die Grünen" Bedenken mit, insbesondere auch bezüglich der Strahlenbelastung aus dem Mobilfunk. Er beantragt und begründet, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen, da noch Beratungsbedarf gesehen wird. Dies wird mehrheitlich abgelehnt.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand, Gemeindevertreter Kött für den Haupt- und Finanzausschuss und Gemeindevertreter Lothar Brehl für die CDU-Fraktion beschließt die Gemeindevertretung die verbindliche Abnahmeerklärung zur Beauftragung des Digitalfunks für die Freiwillige Feuerwehr Hofbieber fristgerecht zum 15.12.2008. Es wird gefordert, dass zum gegebenen Zeitpunkt die Geräte nach dem Stand der Technik auch bezüglich Schutz vor Strahlung beschafft werden.
Gemeindevertreter Kött bringt einen Ergänzungsantrag ein, den Tagesordnungspunkt dahingehend zu erweitern, dass durch die Gemeindeverwaltung in Verbindung mit den zuständigen Ausschüssen die Möglichkeiten einer Positivplanung für den Bereich des Mobilfunks geprüft und Verdichtungsflächen für den Mobilfunkbereich festgelegt werden. Der Antrag wird begründet.
Bürgermeister Schafft verweist auf Planungen des Innenministeriums, mit 400 weiteren Basisstationen 98 % der Landesflächen abzudecken. Ausbau und Unterhaltung des Netzes sei Aufgabe des Landes Hessen.
Auf Vorschlag von Gemeindevertreter Lothar Brehl für die CDU-Fraktion stimmt die Gemeindevertretung dem Ergänzungsantrag zu, die Gemeindeverwaltung zu beauftragen, in Verbindung mit den zuständigen Ausschüssen die Möglichkeiten einer Positivplanung für den Bereich des Mobilfunks zu prüfen und Verdichtungsflächen für den Mobilfunkbereich festzulegen.
5) Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2007 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Hofbieber
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 07.02.2008 ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA, Frankfurt/Main, als Wirtschaftsprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses 2007 des Eigenbetriebes Gemeindewerke Hofbieber bestellt worden.
Aus dem Prüfungsbericht sind die Einzelheiten ersichtlich, folgendes Ergebnis ergibt sich in der Summe:
Die Betriebsleitung schlägt vor, im Bereich der Abwasserbeseitigung den Jahresverlust und den Verlustvortrag aus Vorjahren durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Verlustes vor 5 Jahren aus 2001 und 2002 von -161.330,16 € weitestgehend auszugleichen; danach verbleibt im Bereich der Abwasserbeseitigung noch ein Verlustvortrag in Höhe von -13.275,18 €.
Damit sind die Voraussetzungen gemäß § 11 Abs. 6 Eigenbetriebsgesetz Hessen erfüllt, dass nach Ablauf von 5 Jahren ein nicht getilgter Verlustvortrag durch Abbuchung von den Rücklagen ausgeglichen werden kann, wenn dies die Eigenkapitalausstattung zulässt. Nach herrschender Auffassung wird hier von einem notwendigen Eigenkapital von 30 % an der Bilanzsumme ausgegangen.
Der Verlust im Bereich der Abwasserbeseitigung aus den Jahren 2001 und 2002 stammt aus Aufwendungen für den Betrieb und die Unterhaltung der Kläranlagen, im Wesentlichen durch die Erneuerung des Rotationstauchkörpers der Kläranlage Wiesen im Jahr 2002 für rd. 217.000,-- €.
Im Bereich der Abwasserentsorgung ist im Rechnungsjahr 2007 Mehraufwand im Vergleich zum Vorjahr für „Überprüfung Kanalnetz“ in Höhe von rd. 60.000,-- € und für „Klärschlammentsorgung“ in Höhe von rd. 33.000,-- € gegeben. Im laufenden Jahr werden sicherlich andere Aufwandsposten steigen (wie z. B. die Abschreibung). Die vorliegenden Daten lassen vermuten, dass die derzeitige Abwassergebühr auch im Jahr 2009 absehbar auskömmlich kalkuliert ist.
Im Bereich der Wasserversorgung ist der Jahresverlust aus dem Jahr 2001 in Höhe von -84.482,86 € nach der Vorgabe des Eigenbetriebsgesetzes Hessen aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Die Deckung ist dort absehbar mit Jahresabschluss 2008 möglich. Sollte dies wider Erwarten im gemeindlichen Haushalt nicht darstellbar sein, so wäre der Ausgleichsbetrag um das positive Jahresergebnis aus dem Jahr 2002 in Höhe von 46.897,39 € auf dann 37.585,47 € zu beschränken.
Das Eigenkapital im Bereich der Wasserversorgung hat mit 565.697,74 € zum 31.12.2007 einen Anteil von 19,3 % an der Bilanzsumme (Teilbilanz Wasserversorgung). Der Ausgleich aus dem gemeindlichen Haushalt ist auch damit zu rechtfertigen, dass im Bereich der Wasserversorgung auch die Löschwasserversorgung als originäre Aufgabe der Gemeinde mit abgewickelt wird. § 11 (2), Satz 2 EigBG beschreibt das Ermessen des Eigenbetriebes, der Gemeinde Anlagen der Löschwasserversorgung unentgeltlich oder verbilligt (oder im Umkehrschluss gegen Berechnung) zur Verfügung zu stellen.
Der fortgeschriebene Verlust im Bereich der Wasserversorgung aus den Jahr 2001 hat die Ursache in der Regenerierung der Tiefbrunnen in Höhe von insgesamt rd. 215.000,-- € im Jahr 1999. Dieser einmalige Unterhaltungsaufwand konnte weitestgehend, aber nicht endgültig durch laufende Wassergebühr abgebaut werden.
Die Ergebnisse der Rechnungen der Vorjahre waren wie folgt:
Deutlich wird mit Blick auf die letzten 6 Jahre, dass die abgerechnete Wassermenge zurückgegangen ist.
Anstelle von Gebührenerhöhungen in den Sparten des Eigenbetriebes soll systematisch der haushaltsrechtliche Verbund zwischen Gemeinde und Eigenbetrieb zur Geltung kommen:
Mit einem möglicherweise positiven Jahresabschluss in der Jahresrechnung 2008 der Gemeinde Hofbieber sollte auch eine Rückstellung für den Eigenbetrieb, insbesondere die Bereiche Wasserversorgung (Relevanz Löschwasser als originäre Aufgabe der Gemeinde), Abwasserbeseitigung (Oberflächenentwässerung) und Baulanderschließung (aus Verkaufserlösen unbebauter Grundstücke bei der Gemeinde) aufgebaut werden.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für die Betriebskommission und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss fasst Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
1. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2007
Der geprüfte Jahresabschluss 2007, der aus Jahresbilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht besteht und mit einem Jahresverlust von -190.460,76 € abschließt, wird gemäß § 10 der Eigenbetriebssatzung festgestellt.
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2007 mit einem Jahresverlust von -190.460,74 €.
2. Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresverlustes
Die Gemeindevertretung beschließt, im Bereich der Abwasserbeseitigung den Jahresverlust und den Verlustvortrag aus Vorjahren durch Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe des Verlustes vor 5 Jahren (aus 2001 und 2002) von -161.330,16 € weitestgehend auszugleichen.
Im Bereich der Wasserversorgung soll der Jahresverlust aus dem Jahr 2001 in Höhe von 84.482,86 € nach der Vorgabe des Eigenbetriebsgesetzes aus Haushaltsmitteln der Gemeinde ausgeglichen werden. Die Deckung ist dort absehbar mit Jahresabschluss 2008 möglich. Sollte dies wider Erwarten im gemeindlichen Haushalt nicht darstellbar sein, so wäre der Ausgleichsbetrag um das positive Jahresergebnis aus dem Jahr 2002 in Höhe von 46.897,39 € auf dann 37.585,47 € zu beschränken.
In der Summe soll der Jahresverlust in Höhe von -190.460,74 € mit dem Verlustausgleich in Höhe von 245.813,02 € verrechnet werden; unter Berücksichtigung des Verlustvortrages aus dem Vorjahr in Höhe von -39.479,09 € verbleibt Gewinnvortrag von 15.873,19 €, der auf neue Rechnung vorzutragen ist.
3. Entlastung der Betriebsleitung und des Gemeindevorstandes für das Wirtschaftsjahr 2007
Die Gemeindevertretung beschließt, der Betriebsleitung und dem Gemeindevorstand für das Wirtschaftsjahr 2007 die Entlastung zu erteilen.
6) Beratung und Beschlussfassung der Wassergebühr 2009
Die Gemeindevertretung nimmt die Gebührenkalkulation Wasser 2009 mit den Ist-Zahlen 2001 -2007 und den Soll-Zahlen 2008 – 2009 zur Kenntnis. Seit 01.01.2005 ist die Wassergebühr mit 1,87 €/m³ netto (2,00 €/m³ brutto) festgesetzt.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für die Betriebskommission und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation die Wassergebühr auch im kommenden Jahr 2009 bei 1,87 €/m³ netto (2,00 €/m³ brutto) zu belassen.
7) Beratung und Beschlussfassung der Abwassergebühr 2009
Die Gemeindevertretung nimmt die Gebührenkalkulation Abwasser 2009 mit den Ist-Zahlen 2005 und 2007 und den Soll-Zahlen 2008 – 2009 zur Kenntnis. Seit 01.01.2007 ist die Abwassergebühr mit 3,35 €/m³ festgesetzt.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für die Betriebskommission und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung, aufgrund der vorliegenden Gebührenkalkulation die Abwassergebühr auch im kommenden Jahr 2009 bei 3,35 €/m³ zu belassen.
8) Beratung und Beschlussfassung über die Stiftung „Kommunales Netzwerk Humandienste Hofbieber“
Bürgermeister Schafft verweist auf die Vorlage und berichtet über den positiven Verlauf der Mitgliederversammlung KNHH am 14.11.2008 und den Beginn der Ausbildung der Hilfskräfte für das Kommunale Netzwerk Humandienste Hofbieber im Rahmen des sogenannten „Hessen-Campus-Programms“ am 24.11.2008.
Bezug nehmend auf die Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 04.09.2007 wird zur Struktur und der Aufgabenabgrenzung zwischen Stiftung und Förderverein auf die vorliegende Folie verwiesen. Die Stiftungsaufsicht hat zur Frage des stiftungsrechtlich gebotenen Stiftungsvermögens und zur Notwendigkeit einer so genannten harten Patronatserklärung Stellung genommen. Nach Ansicht der Stiftungsaufsicht soll die Patronatserklärung nach der „Art einer kapitalersetzenden Einlage“ zusätzlich zu den 50.000,-- € der Stiftung zur Verfügung gestellt werden. Nach Vorliegen der Stiftungsurkunde wird das Finanzamt die Stiftung vorläufig als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft anerkennen. Nachdem das Finanzamt Fulda, die Kommunalaufsicht des Landkreises Fulda und das Regierungspräsidium Kassel die Genehmigungsfähigkeit der Stiftung festgestellt haben sind noch folgende Beschlüsse zu fassen:
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:
1. Patronatserklärung und u. a. Übernahme des Versicherungsschutzes im Rahmen des Gemeindeversicherungsverbandes (GVV)
2. Stiftungsgeschäft über die Errichtung der Stiftung Kommunales Netzwerk Humandienste Hofbieber (KNHH)
3. Verabschiedung der Satzung
9) Beratung und Beschlussfassung über die Archivordnung der Gemeinde Hofbieber
Im neuen Personenstandsgesetz wurden auch die Aufbewahrung und die Nutzung der Personenstandsbücher neu geregelt. Danach sind die Heiratsbücher 80 Jahre, die Geburtenbücher 110 Jahre und die Sterbebücher 30 Jahre im Standesamt aufzubewahren. Diese Regelung tritt am 01.01.2009 in Kraft. Das bedeutet, das zu diesem Zeitpunkt alle Heiratsbücher der Standesämter Hofbieber, Kleinsassen und Schwarzbach von 1875 bis 1928, alle Geburtenbücher von 1875 bis 1898 und alle Sterbebücher von 1875 bis 1978 auszusortieren sind.
Nach Ablauf dieser Fristen sind die Bücher dem zuständigen öffentlichen Archiv (Staatsarchiv Marburg) zur Übernahme anzubieten. Das Staatsarchiv Marburg hat aber bereits mitgeteilt, dass es diese Personenstandsbücher der jeweiligen Standesämter aus Platz- und Kostengründen nicht aufnehmen kann.
Um die weitere Aufbewahrung der ausgesonderten Personenstandsbücher auch weiterhin zu regeln und den Bürgern die Nutzung zu ermöglichen, ist es daher erforderlich, dass die Gemeinde eine Archivordnung beschließt. Für die Aufbewahrung und Nutzung der in das Archiv ausgesonderten Personenstandsbücher sollte das Personal des Standesamts zuständig sein. Über die Frage des Aufbaus und der Unterhaltung eines allgemeinen Gemeindearchivs sollte der Geschichtsbeirat entscheiden. Die Gemeindevertretung empfiehlt eine ehrenamtliche Organisation z. B. im Zuge des Geschichtsbeirates.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die vorliegende Archivordnung.
10) Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung der überörtlichen Bedeutung und Verkehrswichtigkeit von Straßen im Ortsteil Hofbieber
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Feststellung, dass es sich bei den im Plan gekennzeichneten Straßen im Ortsteil Hofbieber um wichtige innerörtliche Verkehrsstraßen handelt, welche überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienen.
Auf Anregung des Vorsitzenden des Bauausschusses, Herrn Kött, werden folgende Straßen zusätzlich als wichtige innerörtliche Verkehrsstraßen qualifiziert:
· Der Teilbereich des Lichtweges, der dem Busverkehr geöffnet ist,
· Der Bereich An der Insel und
· Der Bereich An St. Florian, der vom Busverkehr tangiert wird.
Der Straßenbeitrag nach Satzung liegt hier dann bei 25 %. Die Einstufung/Festlegung ist insbesondere für den gestellten GVFG-Antrag Fuldaer Straße / Am Golfplatz notwendig.
11) Aufstellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan Nr., 28, „Kreuzfeld“, mit integriertem Landschaftsplan für das Industriegebiet „Kreuzfeld“ im Ortsteil Hofbieber
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für die Betriebskommission und den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss, fasst die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hofbieber und zum Bebauungsplan Nr. 28 „Kreuzfeld“ im Ortsteil Hofbieber.
Das Baugebiet liegt im Norden der Ortslage Hofbieber jenseits der L 3174. In den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gemarkung Hofbieber, Flur 16 fallen die Flurstücke:
32 (Straße L3174) – teils
13 (Feldweg) – teils
8 (Manggraben) -teils
14 (Grünland) – teils
9 (Grünfläche) – komplett
Als Ausgleichsfläche ist das Grundstück in der Gemarkung Niederbieber, Flur 2, Flurstück 74/1 vorgesehen.
Zur Ansiedlung eines Gewerbebetriebes ist es erforderlich geworden, eine Fläche als Industriegebiet auszuweisen, da dieser Betrieb in dem Gewerbegebiet „Im oberen Grund“ nicht angesiedelt werden kann.
12) Beratung und Beschlussfassung über Grundstücksverkehr im landwirtschaftlichen Bereich
Die Beratung und Beschlussfassung erfolgt außer den allgemeinen Regelungen in nichtöffentlicher Sitzung.
13) Beratung und Beschlussfassung über den Verkauf von Flächen im Gewerbegebiet „Im oberen Grund“ Hofbieber
Die Öffentlichkeit bleibt zu diesem Tagesordnungspunkt ausgeschlossen.
Auf Vorschlag von Bürgermeister Schafft für den Gemeindevorstand und Gemeindevertreter Kött für den Bauausschuss und den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung den Verkauf von 2 Gewerbeflächen jeweils zu den durch die Gemeindevertretung festgelegten Konditionen von 20,-- € / m².
14) Beratung und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 02.11.2008
Erster Beigeordneter Reinhard berichtet als Wahlleiter von der Direktwahl des Bürgermeisters am 02.11.2008. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 04.11.2008 folgendes Ergebnis der Bürgermeisterwahl in Hofbieber festgestellt:
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die Zahl der Wahlberechtigten
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4.727
|
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die Zahl der Wähler
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2.357
|
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die Zahl der ungültigen Stimmen
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26
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die Zahl der gültigen Stimmen
|
2.331
|
|
die Zahl der Ja-Stimmen
|
1.974
|
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die Zahl der Nein-Stimmen
|
357
|
Herr Marcus Schafft hat mehr als 50 % Ja-Stimmen erhalten und ist somit zum Bürgermeister gewählt worden.
Das Ergebnis wurde im Blickpunkt Hofbieber vom 07.11.2008 veröffentlicht. Gegen die Ergebnisfeststellung bestand eine Einspruchsfrist von zwei Wochen - also bis zum 21.11.2008 (§ 49 i. V. m. 25 KWG). Einsprüche wurden nicht eingelegt. Daher ist die Bürgermeisterwahl durch die Gemeindevertretung für gültig zu erklären (§ 50 KWG).
Die Gemeindevertretung nimmt das Ergebnis der Bürgermeisterwahl vom 02.11.2008 zur Kenntnis. Auf Empfehlung von Erstem Beigeordneter Reinhard und Gemeindevertreter Herbst für den Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl vom 02.11.2008.
15) Einführung, Verpflichtung und Ernennung des wiedergewählten Bürgermeisters Marcus Schafft
Hierzu ist bereits auf der Titelseite berichtet.
Bürgermeister Schafft und Vorsitzender Frohnapfel bedanken sich zum Jahresabschluss für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in den Gremien und mit der Verwaltung. Vorsitzender Frohnapfel teilt mit, dass die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 4. Februar 2008, 19.30 Uhr, stattfinden soll.
Einverständniserklärung
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