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Voraussetzungen der Schönwettergarantie

der Urlaubsgemeinde Hofbieber

Voraussetzungen:

Die Hofbieberer Schönwettergarantie hat für Feriengäste Gültigkeit, die ab 1. Juni bis 15. Oktober in der Urlaubsgemeinde Hofbieber eine Urlaubswoche mit mindestens 7 Übernachtungen buchen!

Wenn es in dieser Woche an zwei Tagen, zwischen dem Frühstück und dem Abendessen (von 9.00 bis 20.00 Uhr), 8 Stunden lang regnet, erhält der Gast eine Gutschrift von einem Urlaubstag (3 Tage = 1,5 Tage, usw.), die er bei einem erneuten Urlaub verrechnen lassen kann. Eine regenfreie Zeit, die kleiner ist als 30 Minuten wird nicht als Regenpause gewertet.

Das finanzielle Risiko trägt der Vermieter! Insgesamt 21 Betriebe beteiligen sich an diesem Angebot. Wir haben diese Betriebe im Tabellenteil unserer Preisliste (Unterkunftsverzeichnis) gekennzeichnet. Nähere Informationen erhalten Sie direkt in der Tourist-Information unter der Schönwetter-Telefonnummer: +49(0)6657/987-412.

Die Hofbieberer Schönwetterkommission (Marcus Schafft, Bürgermeister; Thomas Stehling, Hotelbesitzer und 1. Vorsitzender des Verkehrsvereins; Klaus-Dieter Eckstein, Leiter der Tourist-Information) stellt auf der Grundlage eines Berichts des Metereologen Dr. Romeis fest, wann ein Urlaubstag ein Regentag (wie oben beschrieben) ist. Der Beschluss der Schönwetterkommission ist unanfechtbar!

Wir wünschen unseren Feriengästen natürlich einen sonnigen Aufenthalt in der Urlaubsgemeinde Hofbieber/Rhön.

 


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